Befüllung Lagerraum
- Bitte schalten Sie Ihre Heizanlage vor Befüllung rechtzeitig aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Installateur, Kesselhersteller bzw. lesen Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Heizung nach.
- Im Lagerraum dürfen sich keine Lampen (Strom!) und Wasserleitungen befinden
- Das Verwenden von Kunststoffrohren ist verboten!
- Ihr Lagerraum muss belüftet sein – bei Befüllungen von außen sind belüftete Kupplungsdeckel vorgeschrieben (M7137). Alle gesetzlichen Vorschriften zum Lagerraum finden Sie im DEPV.
Wir empfehlen:
- an der Bunkertüre eine Gummidichtung beizulegen
- hinter der Bunkertüre zu Einsicht eine Holzschalung oder Plexiglas (mind. 1,5 cm dick!)
- an der Rückwand als Prallschutz großzügig eine Gummimatte ca. 10 cm von der Wand entfernt montieren (kein Teppich, Vorhang, etc.) die Stutzenlänge, der in den Lagerraum reichenden Stutzen, soll 1/5 der Lagerraumlänge betragen (führt zum optimalen Vollfüllen des Lagerraums)
- bei Anlieferung ohne Anwesenheit des Kunden sind im Nachhinein keinerlei Beanstandungen zur Art der Befüllung möglich. Unterschrift durch Vertreter ist rechtsgültig.
Zufahrt
- Beachten Sie dazu bitte die Maße unserer LKWs:
4-Achser/Anhängerzug: Fassungsvolumen 13-22 to
Maße: Höhe 4 m – Breite 2,5 m – Länge: ca. 10 m /Anhänger 20 m
Max. Gesamtgewicht voll beladen: 32-40 to - Lt. Lagerraumnorm ist ein optimales Einbringen der Pellets nur bis zu einer Schlauchlänge von 30m gewährleistet – wir können (gegen Aufpreis) aber bis zu 45 m Schlauch auslegen und max. 10 m in die Höhe pumpen (bei Steigleitungen). Technisch mögliche Schlauchlänge beträgt 65 m.
- Je näher der LKW anfahren kann, desto kürzer ist der Füllschlauch – ein kurzer Schlauch garantiert die beste Qualität!