Befüllung Lagerraum & Zufahrt

Befüllung Lagerraum

  • Bitte schalten Sie Ihre Heizanlage vor Befüllung rechtzeitig aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Installateur, Kesselhersteller bzw. lesen Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Heizung nach.
  • Im Lagerraum dürfen sich keine Lampen (Strom!) und Wasserleitungen befinden
  • Das Verwenden von Kunststoffrohren ist verboten!
  • Ihr Lagerraum muss belüftet sein – bei Befüllungen von außen sind belüftete Kupplungsdeckel vorgeschrieben (M7137). Alle gesetzlichen Vorschriften zum Lagerraum finden Sie im DEPV.

Wir empfehlen:

  • an der Bunkertüre eine Gummidichtung beizulegen
  • hinter der Bunkertüre zu Einsicht eine Holzschalung oder Plexiglas (mind. 1,5 cm dick!)
  • an der Rückwand als Prallschutz großzügig eine Gummimatte ca. 10 cm von der Wand entfernt montieren (kein Teppich, Vorhang, etc.) die Stutzenlänge, der in den Lagerraum reichenden Stutzen, soll 1/5 der Lagerraumlänge betragen (führt zum optimalen Vollfüllen des Lagerraums)
  • bei Anlieferung ohne Anwesenheit des Kunden sind im Nachhinein keinerlei Beanstandungen zur Art der Befüllung möglich. Unterschrift durch Vertreter ist rechtsgültig.

 

Zufahrt

  • Beachten Sie dazu bitte die Maße unserer LKWs:
    4-Achser/Anhängerzug: Fassungsvolumen 13-22 to
    Maße: Höhe 4 m – Breite 2,5 m – Länge: ca. 10 m /Anhänger 20 m
    Max. Gesamtgewicht voll beladen: 32-40 to
  • Lt. Lagerraumnorm ist ein optimales Einbringen der Pellets nur bis zu einer Schlauchlänge von 30m gewährleistet – wir können (gegen Aufpreis) aber bis zu 45 m Schlauch auslegen und max. 10 m in die Höhe pumpen (bei Steigleitungen). Technisch mögliche Schlauchlänge beträgt 65 m.
  • Je näher der LKW anfahren kann, desto kürzer ist der Füllschlauch – ein kurzer Schlauch garantiert die beste Qualität!

 

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