Allgemeine Lieferbedingungen

Folgende Hinweise gelten für ALLE Leistungen, die durch die Firma Kober erbracht werden:

  • Informieren Sie uns bitte schon bei der Bestellung über Besonderheiten bezüglich Ihrer Zu/Anfahrt (z.Bsp. Brücken, Engstellen, Sackgassen, etc.) bzw. über wetterbedingte Zufahrtsprobleme.

  • Halten Sie am Liefertag Ihre Zufahrt frei. Achten Sie bitte auch auf den Verschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Ebenso im Winter auf die Schneeräumung und rechtzeitige Streuung bei Glatteis.

  • Informieren Sie bitte auch von der Anlieferung, betroffene Nachbarn, über die Blockierung der Straße für ca. 1 Stunde.

  • Bei Ankunft weisen Sie bitte unseren Fahrer zur Entladestelle ein. Kosten für Schäden an Einfahrt, Rasen bzw. Flurschäden werden von uns nicht übernommen.
Wichtige Hinweise HEIZÖL

Anlieferung

  • Bitte schalten Sie Ihre Heizanlage vor Befüllung rechtzeitig aus.
  • Bei der Anlieferung ist die Beschaffenheit des Tanks, Umfang und Art des Inhalts, der Zustand der Zuleitung und Anschlüsse zum Transportfahrzeug sowie alle sonstigen Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Befüllung festzustellen und während des Befüllvorgangs zu überwachen.

Zufahrt

  • Beachten Sie dazu bitte die Maße unserer Tankwagen:
    3-Achser (max. 26 to); Maße: Höhe 3,5 m – Breite 2,8 m – Länge: ca. 10 m
  • Auf Wunsch kleiner Tankwagen verfügbar (12 to)
    Maße: Höhe 2,7 m – Breite 2,4 m – Länge: ca. 7 m
  • Für Schäden, die durch technische Ursachen des Tanks, der Tankanlage, Umschließung oder anderer Einrichtungen im unmittelbaren Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet der Käufer selbst.
Wichtige Hinweise HOLZPELLETS

Befüllung Lagerraum

  • Bitte schalten Sie Ihre Heizanlage vor Befüllung rechtzeitig aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Installateur, Kesselhersteller bzw. lesen Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Heizung nach.
  • Im Lagerraum dürfen sich keine Lampen (Strom!) und Wasserleitungen befinden
  • Das Verwenden von Kunststoffrohren ist verboten!
  • Ihr Lagerraum muss belüftet sein – bei Befüllungen von außen sind belüftete Kupplungsdeckel vorgeschrieben (M7137). Alle gesetzlichen Vorschriften zum Lagerraum finden Sie im DEPV.

Wir empfehlen:

  • an der Bunkertüre eine Gummidichtung beizulegen
  • hinter der Bunkertüre zu Einsicht eine Holzschalung oder Plexiglas (mind. 1,5 cm dick!)
  • an der Rückwand als Prallschutz großzügig eine Gummimatte ca. 10 cm von der Wand entfernt montieren (kein Teppich, Vorhang, etc.) die Stutzenlänge, der in den Lagerraum reichenden Stutzen, soll 1/5 der Lagerraumlänge betragen (führt zum optimalen Vollfüllen des Lagerraums)
  • bei Anlieferung ohne Anwesenheit des Kunden sind im Nachhinein keinerlei Beanstandungen zur Art der Befüllung möglich. Unterschrift durch Vertreter ist rechtsgültig.

Zufahrt

  • Beachten Sie dazu bitte die Maße unserer LKWs:
    4-Achser/Anhängerzug: Fassungsvolumen 13-22 to
    Maße: Höhe 4 m – Breite 2,5 m – Länge: ca. 10 m /Anhänger 20 m
    Max. Gesamtgewicht voll beladen: 32-40 to
  • Lt. Lagerraumnorm ist ein optimales Einbringen der Pellets nur bis zu einer Schlauchlänge von 30m gewährleistet – wir können (gegen Aufpreis) aber bis zu 45 m Schlauch auslegen und max. 10 m in die Höhe pumpen (bei Steigleitungen). Technisch mögliche Schlauchlänge beträgt 65 m. Ab einer Schlauchlänge von 40m werden pauschal 30,00 € brutto mehr berechnet.
  • Je näher der LKW anfahren kann, desto kürzer ist der Füllschlauch – ein kurzer Schlauch garantiert die beste Qualität!

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